Banni Grasslands Reserve
Fakten und Informationen
Das Banni-Grasland-Reservat oder Banni-Grasland bildet einen Gürtel aus trockenem Grasland-Ökosystem am äußeren südlichen Rand der Wüste der sumpfigen Salzwiesen von Rann of Kutch im Distrikt Kutch im indischen Bundesstaat Gujarat. Sie sind für ihre reiche Tier- und Artenvielfalt bekannt und erstrecken sich über eine Fläche von 3 847 Quadratkilometern. Sie sind derzeit in Indien gesetzlich als Schutz- oder Reservewald geschützt. Obwohl sie vor mehr als einem halben Jahrhundert zum Schutzwald erklärt wurden, hat das Forstamt des Bundesstaates Gujarat vor kurzem einen speziellen Plan zur Wiederherstellung und effizienten Verwaltung dieses Ökosystems vorgelegt. Das Wildlife Institute of India hat dieses Grasland-Reservat als einen der letzten verbleibenden Lebensräume des Geparden in Indien und als mögliches Wiederansiedlungsgebiet für diese Art identifiziert.
Das Wort "Banni" kommt von dem Hindi-Wort "banai", was "gemacht" bedeutet. Das Land hier ist aus den Sedimenten entstanden, die der Indus und andere Flüsse im Laufe der Jahrtausende abgelagert haben. Alte Dorfbewohner aus dieser Region erzählen, dass vor dem Erdbeben von 1819 im Rann of Kutch der Fluss Indus direkt durch Banni floss und die örtlichen Bauern eine reiche Ernte an Feldfrüchten wie rotem Reis und sindhi chookha usw. einbrachten. Roter Reis war das Grundnahrungsmittel der Menschen in der Region und wurde sogar von Ärzten als "leichte Kost" für kranke Menschen empfohlen. Nach dem Erdbeben von 1819 änderte der Fluss Indus jedoch seinen Lauf und fließt nun durch Sindh im Nachbarland Pakistan, wodurch die gesamte Region zu einer Trockenregion wurde.
Das Banni-Grasland ist eine Besonderheit des Rann of Kutch, in dem etwa vierzig Sindhi sprechende Maldhari Weiler liegen, in denen die Stämme Halaypotra, Hingora, Hingorja, Jat und Mutwa leben. Es wurde erstmals im Mai 1955 zum "geschützten Wald" erklärt, wobei die Nomenklatur des indischen Forstgesetzes von 1927 verwendet wurde. Seitdem ist die tatsächliche Übertragung des Landes von der Steuerbehörde auf die Forstbehörde noch nicht abgeschlossen.
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